Wie werden Ausweisdokumente beantragt?
Unabhängig von der Art des Dokuments und des Alters der Person (auch Säuglinge!) benötigen Sie ein neues und biometrietaugliches Passfoto.
ACHTUNG:
Ab dem 1. Mai 2025 sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig!
Für die Fotoaufnahme haben Sie zwei Möglichkeiten:
- direkt bei der Antragstellung durch die Passbehörde gegen eine Gebühr von 6,-- Euro
- oder durch einen für die Lichtbilderstellung registrierten Fotodienstleister. Dieser händigt Ihnen dann einen Ausdruck mit einem QR-Code zum Einscannen in der Passbehörde aus.
Bitte kommen Sie für die Antragstellung persönlich ins Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg.
Die Gebühr muss für alle Arten von Dokumenten bei der Antragstellung mit EC-Karte oder in bar entrichtet werden.
Alle Kinder jeglichen Alters, die ein Ausweisdokument benötigen, müssen unbedingt auch persönlich bei der Antragstellung anwesend sein, um der Passbehörde die Identitätsfeststellung zu ermöglichen.
Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich bei
- Personalausweis: Bis drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Reisepass: Vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Wenn möglich, bitten wir um persönliches Erscheinen aller Sorgeberechigten.
Falls Sie nicht seit Geburt hier wohnen und erstmalig bei der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg ein Dokument beantragen, müssen Sie möglicherweise noch aktuelle Personenstandsurkunden (Geburts- bzw. Eheurkunde) vorlegen. Fragen Sie in diesem Fall evtl. vorher bei uns nach.
Wie lange dauert die Herstellung von Ausweisdokumenten?
Personalausweise benötigen in der Regel zwei bis vier Wochen. Bei regulären Reisepässen muss man mit ca. vier bis acht Wochen rechnen. Manchmal kann es auch länger dauern. Alle Angaben bzgl. Herstellungsdauer von Ausweisdokumenten erfolgen ohne Gewähr!
Expressreisepässe werden in der Regel innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen (Mo - Fr ohne Feiertage) zurückgeliefert, wenn die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Hersteller eingegangen ist. Da es auch hier zu Verzögerungen kommen kann, bitte trotzdem so bald wie möglich beantragen!
Alle vorläufigen Dokumente werden in der Regel sofort ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Verzögerungen durch etwaige technische Betriebsstörungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden!
Wie erfahre ich, wenn mein Dokument abholbereit ist?
Sobald das Ausweisdokument bei uns eingetroffen ist, senden wir Ihnen eine Abholnachricht per Post.
Was benötige ich für die Abholung meines Dokuments?
Das bisherige gleichartige Dokument muss zur Entwertung bzw. Vernichtung vorgelegt werden. Andernfalls ist die Aushändigung des neuen Dokuments nicht möglich.
Der bisherige Kinderreisepass muss bei Beantragung eines Reisepasses zur Entwertung/ Vernichtung vorgelegt werden, bei Beantragung eines Personalausweise wird dies empfohlen.
Arten von Ausweisdokumenten - Gebühren - Gültigkeitsdauer
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre:
Gebühr 22,80 €
Gültigkeit 6 Jahre
Personalausweis für Personen ab 24 Jahre:
Gebühr 37,00 €
Gültigkeit 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühr 10,00 €
Gültigkeit 3 Monate
Reisepass für Personen unter 24 Jahre:
Gebühr 37,50 €
Gültigkeit 6 Jahre
Reisepass für Personen ab 24 Jahre:
Gebühr 70,00 €
Gültigkeit 10 Jahre
Expresszugschlag bei allen Reisepässen 32,00 €
Zuschlag für 48-Seiten-Pass (für Vielreisende): 22,00 €
Vorläufiger Reisepass:
Achtung: Wird nicht von allen Ländern anerkannt!
Gebühr 26,00 €
Gültigkeit max. 1 Jahr
Nur in dringenden Fällen, wenn Expresspass nicht mehr möglich - Erforderlichkeit muss glaubhaft gemacht werden.
Kinderreisepass - Wird seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt.
Vor diesem Datum ausgestellte, verlängerte oder aktualisierte Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit bis zum eingedruckten Ablaufdatum.
Aktuelle Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Beantragung von Ausweisdokumenten und zur elektronischen Ausweisfunktion finden Sie hier im Personalausweisportal.
Wenn Sie den PIN-Brief für die Freischaltung der Online-Ausweisfunktion verloren oder die bereits gesetzte PIN vergessen haben, können Sie in jeder Passbehörde die PIN neu setzen. Bevor Sie mit Ihrem Personalausweis zur Passbehörde kommen, sollten Sie sich eine nicht leicht herauszufindende sechsstellige Ziffernfolge (keine Buchstaben oder Sonderzeichen) überlegen. Bitte geben Sie diese nicht an andere Personen - auch nicht an Behördenpersonal - weiter!
Häufige Fragen und Antworten zu Pässen
Hier das Wichtigste in Kürze:
Nach dem Personalausweisgesetz (PAuswG) muss jeder Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland ab 16 Jahren mindestens einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ggf. mit Geldbuße geahndet werden.
Sobald Sie ins Ausland verreisen möchten, benötigt auch jede Person unter 16 Jahren (auch bereits Säuglinge!) ein eigenes und geeignetes Ausweisdokument.
Welche Dokumente von dem jeweiligen Land für die Einreise anerkannt werden, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts:
Einreisebestimmungen mit Länderauswahl
Weder das Auswärtige Amt noch die VG Falkenberg übernehmen die Gewähr für die Aktualität der dort veröffentlichten Angaben zu Einreisebestimmungen. Im Zweifel fragen Sie bitte direkt bei der Konsularischen Vertretung Ihres Reiselandes
Minderjährige, die ohne Ihre Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter reisen, sollten grundsätzlich eine mit beglaubigten Unterschriften versehene Einverständniserklärung mitführen! Lesen Sie zu diesem Thema auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts weiter:
Alleinreisende Minderjährige - Infos und Formulare